Aushilfskraft (m/w/d) für unseren Versuchsbetrieb Obstbau in Thüngersheim
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Für den Zeitraum April bis Oktober 2025 suchen wir für unser Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau, Versuchsbetrieb Obstbau, am Standort Thüngersheim Aushilfskräfte (m/w/d).
Ihre Aufgaben:
Sie unterstützen unser Team bei der Kulturpflege wie auch bei der Pflege der Schaugärten. Die Arbeiten sind überwiegend zur Unkrautbekämpfung.
Ihr Profil:
Freude an der Arbeit in der Natur sowie zeitliche Flexibilität bringen Sie mit. Vorkenntnisse zu den Aufgaben / Tätigkeiten sind erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung.
Unser Angebot:
Die Einstellung erfolgt auf kurzfristiger Basis (sog. 70-Tage-Basis) bei flexiblen Arbeitszeiten (nach Vereinbarung, in der Regel 2 Tage pro Woche). Begrüßt wird deshalb besonders die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Hausfrauen und -männern, Selbständigen und Rentnerinnen/Rentnern. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 0931 9801-5301 oder 0931 9801-5302.
E-Mail: [email protected]
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.