Zahnzusatzversicherung: Ist sie sinnvoll oder nicht?
Besonders im Alter können bald komplexe Zahnbehandlungen oder sogar Zahnersatz notwendig werden. Das Problem: Die Behandlungen sind teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt jedoch nur einen kleinen Teil. Wenn Sie statt einer einfachen Metallbrücke eine Keramikkrone möchten, haben Sie schnell eine Rechnung von mehreren hundert Euro am Hals.
Eine Lösung könnte eine private Zahnzusatzversicherung sein, die höhere Zuschüsse für Behandlungen mit höherwertigen Materialien zahlt. Wie dieser Zahnzusatzversicherung Vergleich zeigt, sind die Beiträge sogar recht überschaubar. Das klingt auf den ersten Blick sehr gut, aber lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung am Ende wirklich?
Was ist eine Zahnzusatzversicherung und was deckt sie ab?
Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, müssen Sie sich gründlich mit dem Thema auseinandersetzen. In den folgenden Absätzen klären wir alle wichtigen Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine zusätzliche Versicherung, die Sie abschließen können und die von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die persönlichen Kosten für notwendige Behandlungen beim Zahnarzt minimieren. Ohne eine Zahnersatzversicherung werden die Kosten für Behandlungen wie Zahnersatz für dich als Patient deutlich höher sein.
Die Erstattung, die Sie von der Zahnzusatzversicherung für solche großen und teuren Behandlungen bekommen, beträgt normalerweise bis zu 90 %. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nur 60 % der Kosten für Zahnbehandlungen.
Welche Leistungen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?
Grundsätzlich können die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sehr unterschiedlich sein. Jede Versicherungsgesellschaft bietet unterschiedliche Tarife und unterschiedliche Leistungen an. Entscheidend ist, dass alle Tarife Leistungen in drei Hauptbereichen beinhalten können.
- Zahnprophylaxe
- Zahnbehandlungen
- Zahnersatz
Zur Zahnprophylaxe gehört die professionelle Zahnreinigung durch einen Zahnarzt. Viele Versicherer legen für diese Form der Zahnprophylaxe in ihren Zahnzusatzversicherungen einen festen Jahresbeitrag fest. Weitere Vorteile der Zahnprophylaxe sind regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen oder Zahnaufhellung.Eine klassische zahnärztliche Behandlung ist die unbeliebte Wurzelbehandlung. Dazu gehören in der Regel alle Behandlungen, die bereits bestehende Zahnprobleme betreffen. Zum Beispiel bei Parodontalbehandlungen. Eine Stufe weiter kommen die teuersten Behandlungen. Zahnprothesen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und bieten daher viele neue Möglichkeiten für den Zahnersatz.
Viele Tarife beinhalten Zuschüsse für diese teuren Behandlungen, wie Implantate, Zahnersatz, Füllungen, Brücken, Kronen oder Inlays. Die meisten Tarife verwenden eine gleitende Skala für diese Zahnersatzbehandlungen. Dadurch werden die vom Versicherer übernommenen Zuschussbeträge gestaffelt. Entscheidend ist dabei, ob der Versicherte die Leistungen bereits im Vorjahr in Anspruch genommen hat. Wenn dies nicht der Fall ist, erhöht sich der Zuschuss der Versicherung und sie zahlt mehr für eine mögliche Behandlung in diesem Jahr.
Wie funktioniert die Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung funktioniert im Grunde wie jede andere Versicherung auch. Zunächst zahlt der Versicherte eine monatliche Prämie an den Versicherer, die je nach Tarif variieren kann.
Im Gegenzug garantiert die Versicherungsgesellschaft das Risiko der Zahlung, wenn der Versicherte einen Anspruch oder eine Leistung erhält. Bei einer Zahnzusatzversicherung können Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie vorbeugende Maßnahmen zur Zahnprophylaxe abgedeckt werden.
Um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, muss vorher ein Antrag ausgefüllt werden. Das geschieht oft online. Dieser Antrag enthält normalerweise Fragen zur Zahngesundheit. Einige Versicherer bieten inzwischen auch Tarife ohne vorherige Gesundheitsprüfung an.
Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt, je nachdem, ob die im Gesundheitscheck gemachten Angaben den versicherungstechnischen Anforderungen der Versicherungsgesellschaft entsprechen. Darauf folgt in der Regel eine Wartezeit von sechs bis acht Monaten, nachdem die Zahnzusatzversicherung aktiv wird.
Im ersten Leistungsfall prüft der Versicherer die vom Versicherten gemachten Angaben durch eine ärztliche Untersuchung. Der behandelnde Arzt prüft die Angaben im Voraus und leitet sie an die Versicherungsgesellschaft weiter. Wenn bei der Antragstellung vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer den abgeschlossenen Vertrag kündigen. Der Versicherungsschutz ist null und nichtig und der Patient erhält keinen Zuschuss.
Welcher Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Normale Behandlungen werden bereits von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Aber wenn ein Zahn ersetzt werden muss, bekommen Sie keinen 100%igen Zuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Feste Erstattung für Standardbehandlung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel eine feste Erstattung von 60 % für Zahnersatz. Das gilt allerdings nur für die Standardversorgung. Standardversorgung ist eine Behandlung, die aus medizinischer Sicht ausreichend ist und in der Regel nur eine einfache, kostengünstige und angemessene Form umfasst.
Die GKV zahlt einen Festbetrag von 60 % für die Regelversorgung.
Diese grundlegende Standardversorgung stellt dann die Funktion der Zähne wieder her, verwendet aber nicht unbedingt die besten Materialien oder arbeitet nach dem modernsten Standard. In besonderen Härtefällen kann die gesetzliche Versicherung auch bis zu 100 % zahlen.
Feste Zulage mit Bonusheft
Ein wichtiger Punkt für die Bezuschussung des Zahnersatzes ist auch das Bonusheft. Sie können das Bonusheft auf Anfrage direkt von Ihrem Zahnarzt erhalten. Sie erhalten die ärztliche Bestätigung aller Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt. Mit diesem Bonusheft können Sie früher oder später Geld sparen.
Vorteile einer Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie die beste Behandlung für Zahnersatz wollen, kann es für Sie deutlich teurer werden. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur die Grundbehandlung bezuschusst, müssen die zusätzlichen Kosten für eine bessere Behandlung vom Patienten selbst getragen werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine hochwertigere Keramikkrone anstelle einer einfachen Metallkrone möchten. Diese ästhetische Option kostet leicht doppelt so viel. Allerdings beträgt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor nur bis zu 75 % der günstigeren Standardbehandlung.
Präventive Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel überhaupt nicht bezuschusst. Auch hier können die Kosten zwischen 30 und 140 Euro liegen, die der Patient zu 100% selbst tragen muss. In den meisten Fällen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn ein direkter Schaden am Zahn vorliegt und ein Zahnersatz unbedingt notwendig ist.