Würzburg: Hotelier und Gastronom wehrt sich gegen Corona-Lockdown
Ein Würzburger Hotelier und Gastronom wehrt sich jetzt gerichtlich gegen die seit Montag geltenden Corona-Teil-Lockdown-Bestimmungen. Das hat Rechtsanwalt Lang von der Kanzlei Steinbock unserer Redaktion mitgeteilt. Demnach habe man vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht. Man hoffe, dass eine Entscheidung innerhalb einer Woche vorliegt.Als Gründe nennt der Anwalt des Würzburgers unter anderem einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufs- und Eigentumsfreiheit. Außerdem führe die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Entschädigung nicht dazu, dass die Maßnahmen rechtmäßig würden. Es sei darüber hinaus völlig unklar, ob der dafür bereitgestellte Haushalt in Höhe von etwa zehn Milliarden ausreichen werde. Er begründet das damit, dass allein im Jahr 2019 bundesweit der Umsatz des Gastgewerbes bei 95 Milliarden Euro lag. Für die Gastronomen und Hoteliers gehe es um die wirtschaftliche Existenz, heißt es in dem Antrag weiter. Außerdem habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende April dieses Jahres erklärt: Sollte sich die Pandemie fortentwickeln, sei ein Maßnahmengesetz nötig. Das gibt es allerdings nicht.Dem Würzburger Anwalt war es bereits im Juni im Auftrag eines Gastronomen aus dem Landkreis Würzburg gelungen, vor Gericht die Sperrstunde um 22 Uhr aufheben zu lassen.