Schweinfurt: Berufung um Missbrauchsfälle im Kästner Kinderdorf
Der Prozess um den Missbrauch zweier minderjähriger Kinder im Erich Kästner Kinderdorf in Oberschwarzach wird neu aufgerollt. Mehr als 25 Jahre nach der Tat waren die beiden Angeklagten in der vergangenen Woche schuldig gesprochen worden, gegen beide Urteile wurde Berufung eingelegt.
Der ältere der Angeklagten wehrt sich selbst gegen den Schuldspruch von drei Jahren Gefängnis. Im Fall des jüngeren Angeklagten geht die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der Mann war nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die beiden Männer hatten um die Jahrtausendwende in dem Kinderheim in Oberschwarzach gearbeitet. Ihre beiden Opfer sollen damals zwischen 11 und 15 Jahren alt gewesen sein. Zu dem Missbrauch sei es dabei sowohl auf dem Gelände des Heimes als auch auf einer Almhütte in Österreich bei Ausflügen gekommen.