Würzburg: Urteil im Messerstecher-Prozess erwartet
Im Würzburger Messerstecher-Prozess soll am Dienstag das Urteil fallen. Dann steht fest, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird. Davon ist nach dem bisherigen Prozessverlauf aber auszugehen.
Davor will die Verteidigung vor dem Würzburger Landgericht ihr Abschlussplädoyer halten. Am Montag hatte das bereits die Staatsanwaltschaft getan. Sie will den Messerstecher zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Der Vorwurf: Mord in drei Fällen, versuchter Mord in sechs Fällen, versuchter Totschlag in vier Fällen sowie gefährliche, schwere und vorsätzliche Körperverletzung – begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Der Beschuldigte habe zum Tatzeitpunkt unter einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten. Er habe heimtückisch gehandelt, seine Opfer seien arg- und wehrlos gewesen.
Auch die sieben Vertreter der Nebenkläger schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Dabei handelt es sich um die Anwälte der Opfer und der Angehörigen.
Das Verfahren war vorsorglich bis September terminiert worden, kam aber zuletzt schneller voran.