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Würzburg: Stadt nimmt 300.000 Euro durch „Corona-Verstöße“ ein

21.01.2022, 06:30 Uhr in Lokales
Maskenhinweis Schild Mainbruecke
Foto: Funkhaus Würzburg

307.530 Euro – so viel hat die Stadt Würzburg seit März 2020 bis jetzt durch „Corona-Bußgelder“ eingenommen. Fehlende Hygienekonzepte im Gewerbe, nicht getragene Masken, trotz entsprechender Pflicht, Überschreitung von Kontaktbeschränkungen – die Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen sind ganz unterschiedlich, ziehen aber alle Bußgeldverfahren nach sich.

Von März 2020 bis Mitte Januar 2022 hat die Stadt Würzburg aus knapp 3.000 solcher Verfahren ein Bußgeld verhängt und damit über 300.000 Euro eingenommen. In knapp 270 Fällen haben die Personen, gegen die die Stadt ein Bußgeld verhängt hat, vor Gericht Einspruch eingelegt.

Bei Einspruch geht Geld nicht an die Stadt

In dem Fall ist die Stadt nicht länger zuständig. Stattdessen liegt die Verantwortung für diese Verfahren dann bei der Staatsanwaltschaft. Entscheidet das Gericht dann, dass das Bußgeld zurecht verhängt wurde, stellt die Staatsanwaltschaft eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag aus.

Das Geld ist dann nicht mehr an die Stadt, sondern an die Staatsanwaltschaft und damit an den Freistaat Bayern zu zahlen. Knapp 120.000 Euro sind der Stadt so entgangen. Dazu kommen rund 20.000 Euro, die wegen eingestellter Verfahren nicht gezahlt werden mussten. 233 Verfahren sind derzeit noch offen.

Der Landkreis Würzburg hat bislang rund 235.000 Euro an Bußgeldern und Verwarnungen durch Verstöße gegen die Corona-Vorgaben eingenommen.

Corona-Bußgelder werden nicht für Impfkampagne genutzt

Die Würzburger Grünen haben in einem Antrag gefordert, Geld in Höhe dieser von der Stadt eingenommenen „Corona-Bußgelder“ in eine Impfwerbekampagne der Stadt zu investieren. Dieser Antrag ist am Donnerstag im Stadtrat abgelehnt worden. Die Einnahmen durch die Bußgelder direkt für eine Impfwerbekampagne zu verwenden, wie ursprünglich gedacht, ist zudem gar nicht möglich: Einnahmen der Stadt müssen grundsätzlich für alle Ausgaben zur Verfügung stehen und können nicht derart an einen bestimmten Zweck gebunden werden.