Würzburg/ Münsterschwarzach: Revision im Prozess um Kirchenasyl
Revision im Prozess um Kirchenasyl – ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach war ja Ende April deshalb freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt, das war zuvor schon angekündigt worden. Sie ist nicht zufrieden mit dem Urteil – bei dessen Begründung habe die Richterin selbst gesagt, dass es sich um eine rechtswidrige Straftat gehandelt habe. Die Glaubensfreiheit des Mannes, auf die er sich berufen hatte, wog in ihren Augen aber schwerer als die Tat. In nächster Instanz soll deshalb nun das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch prüfen.
Der Mönch hatte einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt.
In einem anderen Fall ist eine Ordensfrau der Franziskanerinnen vom Würzburger Amtsgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.