Schweinfurt: Urteile im Schraudenbachtal-Prozess
Sieben Jahre nach dem Einsturz der Schraudenbachtalbrücke sind am Mittwoch vor dem Schweinfurter Landgericht die Urteile gesprochen worden. Zwei Ingenieure wurden wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei Angeklagten vorgeworfen, die Planungen und die Bauarbeiten vor Ort nicht ausreichend überprüft zu haben. Das Gericht sah diese Mit-Schuld nur bei zwei der Angeklagten.
Während ein Teil der neuen Schraudenbachtalbrücke betoniert wurde war damals ein Traggerüst unter der tonnenschweren Last des Betons zusammengebrochen. Dabei starb ein Bauarabeiter, 14 weitere wurden teils schwer verletzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.