Schweinfurt: Nach Urteil im Schraudenbach-Prozess – Angeklagte gehen in Revision
Nach dem Urteil des Schweinfurter Landgerichts im Schraudenbach-Prozess gehen die verurteilten Ingenieure in Revision.
Die beiden Männer sind vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden – ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Über die Revision muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.
Am 15. Juni 2026 wurde ein Teil der neuen Schraudenbach-Talbrücke betoniert. Damals war ein Traggerüst auf der Autobahn A7 nahe Werneck unter der tonnenschweren Last des Betons eingestürzt. Dabei starb ein Bauarbeiter, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt.