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Mainfranken: Wo ist böllern an Silvester erlaubt und wo nicht?

29.12.2021, 14:30 Uhr in Lokales
Eine Wunderkerze an Silvester
Foto: pixabay.com

Es dürfte wohl ein vergleichsweise ruhiges Silvester in Mainfranken werden. Bundesweit ist dieses Jahr erneut der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Wer noch Böller und Raketen im Keller hat, darf diese rechtlich gesehen an Silvester ins neue Jahr schießen. Doch nicht überall ist das erlaubt. Bundesweit gilt ein Böllerverbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Kinderheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden.

Außerdem sind zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar in Bayern Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen verboten.

Würzburg

Das Feuerwerksverbot in Würzburg gilt beispielsweise an der Residenz, am Käppele oder an der Festung Marienberg. Außerdem greift in der Innenstadt wie schon in den letzten Jahren eine Sicherheitszone rund um das Rathaus und die Alte Mainbrücke. Auch hier ist Böllern verboten. Glasflaschen dürfen in diesen Bereichen nicht mitgenommen werden.

Außerdem gilt bis 12. Januar ein ganztägiges Alkoholverbot in der Innenstadt – das Verbot wurde auch auf die alte Mainbrücke und die Sanderstraße ausgeweitet. Innerhalb der Gastronomie gilt das Verbot nicht. Außerdem wird an Silvester auch die Sperrstunde ab 22 Uhr in der Gastro aufgehoben.

Kitzingen

Im Landkreis Kitzingen gelten an folgenden Plätzen Versammlungsverbote:

Stadt Kitzingen

  • Alte Mainbrücke, gesamte Marktstraße

Stadt Volkach

  • Marktplatz, Bahnhofsplatz, Mainbrücke Volkach-Astheim - auch Böllerverbot

Großlangheim

  • Marktplatz, Platz vor und neben der Kirche

Kleinlangheim

  • Kirchenburg, Marktplatz vor dem Rathaus

Hellmitzheim

  • Platz vor dem Feuerwehrhaus

Sulzfeld

  • gesamter Altort innerhalb der Wehrmauer

Buchbrunn

  • Platz am Brunnen, Platz Kummrei

Biebelried

  • Parkplatz am Gasthof Leicht, Sportgelände am Sportheim

Westheim

  • Dorfplatz um das Rathaus

Kaltensondheim

  • Dorfplatz am Plärrer


Main-Spessart

Im Landkreis Main-Spessart gilt das Versammlungsverbot an folgenden Orten:

Arnstein
  • Hofriedplatz, Bettendorfplatz, Schweinemarkt, Spielplatz Höflein, Cancaleplatz
    Zentraler Busbahnhof, Kirchberg
Eußenheim:
  • Dorfplatz Hauptstraße, Langgasse
Markt Frammersbach
  • Marktplatz, Naherholungsgebiet "Hennedüwedaus" mit rückwärtigem Bereich Rathaus
Gemünden
  • Marktplatz, Lindenwiese, Huttenschlossplatz, Busbahnhof mit Bahnhofsvorplatz, Mainlände von Mühlbachmündung bis Parkplatzende
Karlstadt
  • Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen sowie Plätzen und Anlagen innerhalb der historischen Stadtmauer; weiterhin am Mainkaiparkplatz, Brückenturmparkplatz-einschließlich der Mainpromenade-sowie Parkplatz Oberes Tor und Alte Mainbrücke(Karlstadt-Mühlbach), sowie Karolingerbrücke (Karlstadt-Karlburg)
Lohr
  • Mainlände, Landzunge, Skaterplatz, Stadthallenvorplatz, Marktplatz, Schlossplatz
Marktheidenfeld
  • Busbahnhofsvorplatz und Bussteige

Neben dem Versammlungsverbot greift auch in Teilen Main-Spessarts ein ganztägiges Alkoholverbot.