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Kitzingen: Finanzielle Hilfe für Opfer des Hochwassers

06.06.2024, 12:30 Uhr in Lokales
Symbolbild Geldscheine
Foto. pixabay.com

Nach den schweren Starkregen am Wochenende bekommen Betroffene im Landkreis Kitzingen Hilfe. Der Freistaat stellt dem Kreis 1,5 Millionen Euro bereit. Pro Haushalt ist eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro für Schäden am Hausrat vorgesehen, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro.

Antrag stellen

Opfer von Hochwasser müssen für die Auszahlung der Soforthilfe einen Antrag beim Landratsamt stellen. Möglich ist das bis zum 31. August. Die Rathäuser in den betroffenen Gemeinden nehmen die Anträge entgegen.

Wer keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, obwohl er sich hätte versichern können, bekommt nur die Hälfte ausgezahlt. Betroffene müssen eine entsprechende Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratsversicherung vorlegen.

Härtefälle

Kitzinger, die durch das Hochwasser in existenzielle Not geraten sind, können einen Zuschuss aus einem Härtefonds beantragen. Dabei können bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden. Der entsprechende Antrag kann beim Landratsamt angefordert werden.