Karlstadt: Glücksspiel führt zu Ordnungswidrigkeit
Am Freitag gegen 19 Uhr hat die Polizei in Karlstatt Gaststätten kontrolliert. In zwei Wirtshäusern wurden unerlaubt Glückspielautomaten benutzt.
An den sogenannten stillen Tagen, wie es der Freitag auch war, ist es verboten Veranstaltungen zur Unterhaltung durchzuführen, da diese nicht dem ernsten Charakter der Tage entsprechen.
Auch Glückspiel zählt dazu und darf an den stillen Tagen nicht ausgeübt werden. Die Spielautomaten in Gaststätten müssen deshalb ausgeschaltet bleiben.
Beide Betreiber werden wegen der Ordnungswidrigkeit angezeigt.