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Aschaffenburg / Schweinfurt: Messerangreifer hätte zur Tatzeit in Haft sitzen sollen

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24.01.2025, 09:40 Uhr in Lokales
Eine Polizeiabsperrung nahe des Tatorts in Aschaffenburg
Foto: Primavera24

Der Messerangreifer von Aschaffenburg hätte zur Tatzeit eigentlich im Gefängnis sitzen sollen. Das hat die Schweinfurter Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigt.

Demnach war der 28-jährige Afghane in eine gewalttätige Auseinandersetzung im ANKER-Zentrum in Niederwerrn verwickelt. Im Sommer wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Da er das nicht gezahlt hat, hätte er am 23. Dezember eine Ersatzhaft antreten müssen und wäre bis 1. Februar in Haft gewesen. Vollstreckt wurde der Haftbefehl nicht. Denn: Beim Aschaffenburger Amtsgericht war auch noch eine Geldstrafe wegen Betrugs offen.

Weil das Gesetz vorschreibt, dass bei verschiedenen Verurteilungen unter bestimmten Bedingungen eine Gesamtstrafe festgelegt werden muss und darüber noch nicht entschieden war, blieb der Mann auf freiem Fuß.