Hilfe für Unternehmensgründer

13.06.2024, 08:37 Uhr in Service, Anzeige
Grundung Unternehmen pixabay com
Foto: pixabay.com

Wer ein Unternehmen gründen will, hat nicht nur die Schwierigkeit, dass er sich auf die fachlichen Aspekte seines Handelns beschränken muss. Zu diesem Prozess gehören auch viele administrative Aufgaben. Eine davon ist die Erstellung eines Businessplans, der für die Vorlage beim Jobcenter oder bei Banken unerlässlich ist. Die Beantragung eines Gründungszuschusses, von Fördermitteln oder eines Bankkredits erfordern großen administrativen Aufwand. Für die Erstellung und Zusammenstellung der Unterlagen hat der junge Unternehmer die Optionen, einen Steuerberater zu beauftragen, selber diese Aufgaben anzugehen - mit all dem Aufwand und der Recherchetätigkeit, die dies zur Folge hat, oder aber er nutzt die Möglichkeit, die preiswerte Alternative der Hilfe durch Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Einer dieser Spezialisten nennt sich https://unternehmenswerk.de/. Die Firma verspricht, Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen vorlegen zu können. Das Verfahren verteilt sich auf die Stufen Erstkontakt, Umsetzung, persönlicher Businessplan.

Möglichkeiten der Unterstützung für Neugründer

Finanzierungsberatung

Für die Finanzierung ist ein Gründerkredit zuerst einmal unerlässlich. Dieser sollte möglichst schnell zur Verfügung stehen, möglichst zu günstigen Konditionen. Das Unternehmenswerk verspricht hierbei Erfolg wegen seiner engen Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe, der NRW-Bank und Sparkassen. Grundlage für die Genehmigung eines solchen Kredits ist zuallererst ein Businessplan, aus dem die Banken erschließen können, ob sich eine Investition lohnt oder ob sie ein Risiko darstellt.

Die Dienstleistungen des Unternehmenswerks bestehen in der Beratung für Existenzgründer und Start-ups oder der Zusammenstellung aller Unterlagen zur Beantragung eines Kredits. Gute Konditionen für Kredite können durch ein gutes Netzwerk erreicht werden.

Fördermittelberatung

Für Gründer, Start-ups, KMU sowie ALG-1- und ALG-2-Bezieher sind unterschiedliche Förderungen vorgesehen, die sich zusätzlich noch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sich in diesem Dschungel zurechtzufinden kann durch eine Beratung sehr erleichtert werden, und die Erfolgschancen erhöhen sich. Auch die Beratung selber kann bezuschusst werden – übernommen werden je nach Status des Beratungsempfängers bis zu 50 % der Kosten, in manchen Fällen steigert sich dies bis zu 100 % – etwa bei ALG-Beziehern.

Das Unternehmenswerk bietet an, einen Businessplan zu erstellen, einen Gründerkredit zu beantragen oder die Beratung für einen Gründungszuschuss sowie ein Gründercoaching durchzuführen.

Sie weisen dabei eine hohe Erfolgsquote auf.

Beantragung von Gründungszuschüssen

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus als ALG-1- oder ALG-2-Bezieher selbstständig machen möchte, kann dafür einen Gründungszuschuss bekommen. Für dessen Bewilligung muss der Bewerber nachweisen, dass er von der Persönlichkeit her in der Lage ist, ein Unternehmen zu führen. Außerdem sollte er die Qualifikationen besitzen, die für die Realisierung der Geschäftsidee nötig sind. In absehbarer Zeit sollte es möglich sein, dass er selbstständig von seiner Idee leben kann. Ein Element für den Nachweis des oben Erwähnten ist wiederum der Businessplan.

Gründercoaching und Gründerberatung

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt nicht nur der inhaltliche Aspekt eine Rolle, mit dem der Gründer sicherlich wohl vertraut ist. Es gibt aber auch verwaltungstechnische Vorgänge, deren Bewältigung nicht jeder Person in die Wiege gelegt wurde. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Wahl der passenden Rechtsform, eine Marktanalyse oder Strategien für den Markteintritt. Hinzu kommen Fragen der Finanzierung, die Erstellung eines Businessplans und ein gewisses Maß an Behördengängen. Auch hierbei sichert das Unternehmenswerk Unterstützung zu.