Girokonto eröffnen ohne Schufa - geht das?
Wer ein Bankkonto eröffnen möchte, wird in der Regel von der maßgeblichen Bank überprüft, ob die Bonität gewährleistet ist. Das Geldhaus stellt eine Anfrage bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), welche über das Finanzgebaren des Betroffenen Auskunft gibt. Fiel diese Auskunft negativ aus, konnte die Bank eine Kontoeröffnung verweigern. Dadurch waren die Leidtragenden bei der Abwicklung von Stromrechnung, Miets- und Gehaltszahlungen stark eingeschränkt.
Seit 2016, mit der Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG), können Banken die Kontoeröffnung nicht mehr ablehnen. Daher bieten viele Geldhäuser ein Girokonto ohne Schufa an, welches dem Verbraucher die Chance eröffnet, ein Konto trotz negativen Schufaeintrags zu führen.
Was genau ist die Schufa?
Die Schufa e. V. ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden. Seit 1927 sammelt die Aktiengesellschaft Daten über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. 2004 wurden auch Unternehmen in die Prüfsystematik aufgenommen.
Die Daten werden von Unternehmen, welche eine Schufa-Mitgliedschaft besitzen, an die Schufa selbst übermittelt. Sie setzen sich aus dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum zusammen. Zudem beinhalten sie bestehende Verbindlichkeiten, Girokonten, Leasing- und Mobilfunkverträge sowie Mahnbescheide, Kontokündigungen und Probleme bei Kreditrückzahlungen. Dadurch entsteht ein umfassendes Bild über die Bonität der Personen und Unternehmen.
Die Schufa ermittelt daraus nun den sogenannten Schufa-Score, womit die Bonität einer Person bewertet wird. Die Skala reicht von 0 bis 1.000 Punkte. Mit steigendem Wert erhöht sich dabei die Kreditwürdigkeit. Banken fragen in der Regel bei einer anstehenden Kontoeröffnung bei der Schufa nach, um die Bonität bzw. die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen. Bei niedriger Punktzahl wird es Betroffenen verwehrt, ein herkömmliches Girokonto zu eröffnen.
Bei welcher Bank gibt es ein Girokonto ohne Schufa?
Sollte eine Bank die Eröffnung eines herkömmlichen Girokontos aufgrund eines negativen Schufaeintrags ablehnen, muss sie dennoch ein Basiskonto anbieten. Dieses ist ein reines Guthabenkonto, über das nur die notwendigsten Zahlungsleistungen abgewickelt werden können. Zudem wird meist eine recht hohe Kontoführungsgebühr erhoben.
Trotzdem lohnt es, sich um ein schufafreies Bankkonto zu bemühen. Dieses muss individuell beantragt werden, die Banken behalten sich dabei vor, die Bestimmungen anzupassen. Im Falle regelmäßiger Zahlungsein- und ausgänge ist es in bestimmten Fällen ein Überziehungskredit erlaubt.
Banken, welche ganz ohne Schufaauskunft auskommen, sind vornehmlich Anbieter, die erst kürzlich im Markt angekommen sind. Sie offerieren ihre Dienste ausschließlich digital. Viele Anbieter von Konten ohne Schufaauskunft besitzen eine ausländische IBAN. Diese Art von Konten wird hauptsächlich dann nachgefragt, wenn die Bankgeschäfte über das Smartphone abgewickelt werden.
Was ist beim Konto ohne Schufa zu beachten?
Wer daran denkt, ein schufafreies Girokonto zu eröffnen, sollte unbedingt die jeweiligen Konditionen beachten. Oft sind es hohe Kontoführungskosten oder eine satte Gebühr für die Kontoeröffnung, die ein solches Konto mit sich bringt. Deshalb sollten Anbieter, die ihre Geschäftsbedingungen nicht transparent darstellen, gemieden werden.
Was ist der Unterschied zum klassischen Konto?
Banken bevorzugen üblicherweise zahlungskräftige Kunden. Sie werben mit Prämien und Vergünstigungen um diese Klientel. Bei der Eröffnung eines Kontos ohne Schufa entfallen diese Vorteile.
Außerdem enthält der Leistungsumfang im Regelfall weder Kreditkarten noch einen Überziehungskredit, wie es bei einem herkömmlichen Girokonto die Regel ist. Es wird einzig eine Servicekarte ausgestellt, welche nur zum Abheben am Geldautomaten berechtigt und mit der keine bargeldlosen Zahlungen getätigt werden können.
Ist das Basiskonto ein Girokonto ohne Schufa?
Das Basiskonto bzw. Jedermannkonto ist mit einem Girokonto ohne Schufa vergleichbar. Es wurde 2016 nach den Bestimmungen der EU (Europäische Union) eingeführt und beruft sich auf das Recht auf einen freien Kontozugang. Damit soll jedem Bürger die Teilnahme am alltäglichen Zahlungsverkehr ermöglicht werden.
Lehnen Banken aufgrund eines negativen Schufaeintrags die Eröffnung eines normalen Girokontos ab, sind sie verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten. Jeder, der volljährig ist und sich regelmäßig in der EU aufhält, hat ein Anrecht auf eine solche Bankverbindung. Inhaber eines Basiskontos können ein solches nur bei einer Bank führen. Es ist nicht möglich, parallel mehrere Basiskonten bei verschiedenen Banken zu eröffnen.