Experten für Barrierefreiheit: Maßgeschneiderte Lösungen für Websites und Apps

17.03.2025, 07:38 Uhr in Service, Anzeige
Website barierefrei 2025 pixabay
Foto: pixabay.com

Websites und Apps müssen ab Juni 2025 barrierefrei zugänglich gemacht werden. Ist das nicht der Fall, droht eine Strafe durch die Marktaufsicht von bis zu 100.000 Euro. Auch Verkaufsstopps für Onlineshops können verhängt werden.

Was macht Websites und Apps barrierefrei?

Es gibt keine genau definierten Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet und der Gesetzgeber bleibt in seinen Formulierungen schwammig. Mit Sicherheit wird dahingehend also noch das ein oder andere Gerichtsurteil zu erwarten sein. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie Ihre Websites und Apps ganz individuell betrachten. Eine Standardlösung für Barrierefreiheit gibt es nämlich leider nicht. Die Experten von Accessperts unterstützen in allen Belangen der Umsetzung und haben das Know-how, um Websites und Apps ganzheitlich zu betrachten. Nur, wenn alle Kriterien erfüllt und alle Maßnahmen umgesetzt werden, müssen Sie sich künftig nicht vor einer Prüfung durch die Marktaufsicht scheuen.

An diesen Eckpunkten gilt es anzusetzen

Die Grundlagen einer barrierefreien Website beziehungsweise App fußen auf diversen Eckpunkten. Zwar können Sie sich an diesen orientieren, am Ende muss jedes Medium aber dennoch individuell betrachtet werden. Auch in Anbetracht der hohen möglichen Strafen ist es empfehlenswert, sich mit einem Experten für Barrierefreiheit kurzzuschließen.

  • Einfache Nutzbarkeit: Ihre Website beziehungsweise App muss möglichst einfach zu nutzen und möglichst simpel in der Navigation sein. Verschachtelte Menüs sind zwar kein K.-o.-Kriterium, hinterlassen aber ohnehin einen schlechten Eindruck. Je weniger Klicks nötig sind, desto höher die User Experience. Das gilt sowohl für Personen mit Einschränkung als auch für alle anderen Nutzer.

  • Einfache Lesbarkeit: Websites und Apps sollten unbedingt die Möglichkeit bieten, Kontraste und Farben anzupassen. Künftig wird es auch unerlässlich, Ihre Website für einen Screenreader kompatibel zu machen. Dabei dürfen Sie auch nicht auf Alternativtexte für Bilder vergessen.

  • Einfache Sprache: Komplexe Themen müssen Sie separat auch in einfacher Sprache zur Verfügung stellen. B2C-Unternehmen betrifft das in der Regel aber nur bedingt. Besonders Architekten, Ärzte und Co. sollten jedoch andenken, die Website auch in diesen Belangen anzupassen.

Audiovisuelle Inhalte barrierefrei darstellen

In vielen Onlineshops finden sich heutzutage Produktvideos. Ob für Werkzeug, Smartphones oder Haushaltsgeräte – durch die visuelle Erklärung wird vieles einfacher gemacht. Menschen mit Einschränkungen können aber gerade hier vor großen Herausforderungen stehen. In Bezug auf Produktvideos ist es enorm wichtig, dass Sie einerseits auf Untertitel setzen und andererseits eine beschreibende Audiodatei hinzufügen. So können auch taube oder blinde Personen von Ihren Produktvideos profitieren und gleichzeitig erfüllen Sie damit einen wichtigen Bestandteil im Bereich der Barrierefreiheit.