Bewertungen über Arbeitgeber im Internet

05.05.2023, 07:35 Uhr in Service, Anzeige
For hire pixabay

Individuelle Meinungen über die Girma oder den Vorgesetzten werden bereits lange unter Kollegen und Freunden besprochen. Mit dem Siegeszug des Internet nimmt der Austausch immer neue Formen an. Auf Onlineplattformen können Arbeitnehmer den Arbeitgeber entsprechend bewerten. Solche Plattformen erfreuen sich immer mehr an Beliebtheit.

Anonym kann man sich über die Zusammenstellungen des Teams, die Work-Life-Balance oder die Sozialleistungen beschweren. Dabei scheint es gleichgültig zu sein, ob die Kritik konstruktiv oder nicht ist. Allerdings ist das Internet in diesem Bereich kein rechtsfreier Raum. Auch dort gelten Regen und Gesetzte zur Meinungsfreiheit.

Noch nie war es einfacher, seinen Unmut und die Frustration bezüglich der Firma zu artikulieren als heutzutage. Online-Plattformen, auf denen Unternehmen entsprechend beurteilt werden können, wie zum Beispiel GoWork.de, boomen. Doch was ist erlaubt und womit macht man sich anfällig für eine Strafe?

Aber wie verlockend es auch sein mag, sich in den Bewertungsplattformen für Arbeitgeber Erleichterung zu verschaffen – das Netz ist auf keinen Fall ein rechtsfreier Raum. Wie im täglichen Umgang mit anderen Personen gelten auch im Internet in Bezug auf die Meinungs-freiheit entsprechende Vorschriften und Gesetze.

So schreibt man eine seriöse Bewertung

Eine Bewertung des Arbeitgebers ist eine subjektive Beschreibung der Vorkommnisse und aus diesem Grund gilt auch bei Portalen für die Arbeitgeberbewertung das Recht auf individuelle Äußerung der Meinung. Dennoch gibt es ein paar Vorschriften bei der Bewertung zu berücksichtigen, damit die Bewertung so auch vom Arbeitgeber und den Nutzern akzeptiert wird.

  • Nur individuelle Eindrücke widergeben: Verallgemeinerungen bei den Portalen für Arbeitgeberbewertungen tunlichst meiden, Kritik auf dem Bewertungsportal stets aus dem eigenen Blickwinkel formulieren.
  • Keinen Namen angeben: Auch auf Vornamen und Bezeichnungen des Berufs bei den Bewertungen sollte verzichtet werden.
  • Betriebsgeheimnisse sind verboten: Auch wenn die Methoden keinen Gefallen finden, dürfen keinerlei Infos über interne Vorgänge ins Netz bzw. auf dem Bewertungsportal veröffentlicht werden.
  • Keine rufschädigenden Behauptungen: Für jede Behauptung benötigt man Fakten und es lohnt sich zu bedenken, ob die Kritik wirklich in einer Bewertung auftauchen sollte.
  • Auf die Wortwahl achtgeben: Trotz einer negativen Erfahrung sollte die Wahl der Worte bei den Portalen zur Arbeitgeberbewertung sachlich, konstruktiv und in erster Linie respektvoll bleiben.

Lohnt sich die Bewertung?

Die Portale für die Bewertungen von Arbeitgebern sind überaus gut besucht und jeden Tag kommen neue Anwender hinzu. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Vorteile bei der Bewertung vom Arbeitgeber bewerten auf einem der entsprechenden Portale zu betrachten.

Klarheit durch eine Bewertung

Solche Portale sorgen für Information und Transparenz. Das hilft zum einen dem Bewerber, der auf Jobsuche unterwegs ist. Aber auch die Arbeitgeber profitieren, denn sie erhalten die Möglichkeit, Anfragen und Meinungen der Kandidaten sowie der Bewerber und Kollegen zu verstehen. Das funktioniert durch Bewertungen der Arbeitgeber auf den entsprechenden Bewertungsportalen.

Employer Branding durch Arbeitgeber-Bewertungsportale

Durch die Bewertungen kann das Employer Branding in positivem Sinn beeinflusst werden. Das heißt, wer nach dem Bewerten des Arbeitgebers auf Aussagen konstruktiveingeht und Fragen behandelt, unterstützt seine Außenwahrnehmung.